Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Liefer- und Geschäftsbedingungen der jh-Press Agency

 

1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden  AGB genannt) gelten für alle von jh-Press durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotoreporters durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schritlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotoreporter diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotoreporter. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

 
2. Überlassenes Bildmaterial
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom jh-Press geliefertem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von jh-Press, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

3. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegenem Zweck un in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt , übertragen. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder Versandadresse zur Verfügung gestellt worden. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von jh-Press. Das gilt insbesondere für: -eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hiflsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von jh-Press gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochertunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von jh-press vorgegeben Urhebervermerks in zweifelfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

4. Haftung und Haftungsauschluß
Jh-Press übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Prelease-formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Bei Überschreitung vereinbarter Liefertermine stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche wegen Verzugs zu, wenn der Termin aus Gründen überschritten wurde, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, besonders Fälle von höherer Gewalt oder Schlechtwetter bei Außenaufnahmen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von jh-Preiss zu vertreten sind, u.a. Witterungslage bei Aussenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Genehmigungen. Änderungswünsche gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet. Alle mir zum fotografieren übergebenen Gegenstände sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und dergleichen zu versichern. Jh-Press bemüht sich nach besten Wissen und Gewissen den Auftrag auszuführen. Wenn ihm die freie Gestaltung des Auftrages ausdrücklich überlassen wurde, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewandeten optisch-technischen Mittel ausgeschlossen.

5. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar (Stunden-, Tages-, Pauschalsatz). Die Honorsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang des Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Abs. 3. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.b. Material- und Laborkosten, Spezialtechnik, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Maskenbildner, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gegen zu Lasten des Kunden. Das Honorar gemäß AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens  ¤ 70,00 pro Aufnahme an. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die jh-Press nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zu Ausführung / Stornierung, so kann ein Ausfallhonorar sieben Kalendertage vor Produktionsbeginn von 40%, einen Kalendertag vorher 70%, am Produktionstag selbst von 100% des vereinbarten Nettohonorars zuzüglich evt. bereits seit Auftragserteilung angefallener Nebenkosten berechnet werden. Eine Auftragserteilung kann auch mündlich erfolgen, ist nicht branchenunüblich und ist bindend. Die Bezahlung hat, soweit nicht anders vereinbart, bei Lieferung bzw. Erledigung des Auftrages nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Lieferung von jh-Press erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Honorars oder des vereinbarten Gesamtpreises.

6. Rückgabe des Bildmaterials
Der Kunde haftet bis zur unversehrten Rückgabe an jh-Press für das überlassene Bildmaterial. Dieses ist innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vollständig, unversehrt sowie ordnungsgemäß und branchenüblich  verpackt termingerecht zurückzusenden. Die Rückgabeverpflichtung betrifft auch überlassene Textunterlagen und Originalrahmen mit den Archivnummern. Kosten - auch diejenige, die nach Rückgang z.B. loser Bilder ohne die entsprechenden Unterlagen entstehen - gehen zu Lasten des Kunden. Bei jeglicher unberechtigen (ohne Zustimmung von jh-Press erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk -auch im Internet- ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Bei Nachweis eines dadurch entstandenen Schadens um den jeweiligen Betrag. Andere Absprachen sind schriftlich festzulegen. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch die in Abs. 7 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, insbesondere auch bei Lieferungen ins Ausland. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsberecih der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz  von jh-Press vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 
Berlin, den 21.01.2006


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